Allgemeine Informationen
Soweit eine Anbieterkennzeichnungspflicht nach § 5 TMG besteht, sind die folgenden Angaben auf der Website des jeweiligen Anbieters anzubringen, und zwar unterschieden nach
Natürliche Personen (Menschen):
oder
Juristische Personen:
(z. B. eingetragener Verein (e.V.), GmbH, GmbH & Co. KG, AG etc.)